DIE KÖPFE HINTER JJ+P.
UND HINTER IHREM FALL.
Björn Matthias Jotzo
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Partner)
Spezialgebiete:
- Mietrecht für Geschäfts- und Wohnraum
- Modernisierungs- und Erhaltungsrecht
- Öffentliches Baurecht
- Immobilienrecht
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied des Bundesfachausschusses Bau und Wohnen der Freien Demokratischen Partei (FDP)
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
- Mitglied in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG).
Weitere Tätigkeiten:
- Interimsgeschäftsführer der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin (2016-2017).
- Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin (2006 bis 2011).
- Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin (2009-2011).
- Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin (2010-2011).
- Mitglied des Beirats der Spielbank Berlin (2009-2011).
- Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung von Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitglied des Bauausschusses (2001-2006).
- Mitautor der Landessatzung der Berliner FDP.
Sprachen: Deutsch, Englisch
Christoph Meyer
Rechtsanwalt (Partner), zzt. of counsel wg. politischer Haupttätigkeit
Spezialgebiete:
- Baurecht
- Energetische Sanierungen
- Baustoffrecht
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG)
Weitere Tätigkeiten:
- Mitglied des Beirates der DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG, Gladbeck
- Mitglied des Beirats der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), Berlin,
- Politische Haupttätigkeit (seit 2017)
- Direktor der DEUTSCHE ROCKWOOL Mineralwoll GmbH & Co. OHG (2012-2017)
- Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion in Abgeordnetenhaus von Berlin (2009-2011)
- Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin (2002-2011)
- Mitautor der Landessatzung der Berliner FDP
Sprachen: Deutsch, Englisch
Alexander Kroll
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (angestellt)
Spezialgebiete
- Mietrecht für Gewerberaum
- Mietrecht für Wohnraum
- Privates Bau- und Architektenrecht
- WEG-Recht
- Maklerrecht
Mitgliedschaften:
- Mitglied im Berliner Anwaltsverein e.V.
- Mitglied Deutscher Mietgerichtstag e.V.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Berliner Mietrechtspraktiker
Weitere Tätigkeiten:
- Seminar- und Vortragstätigkeit beim RDM, BFW Landesverband Berlin/Brandenburg sowie KURS UND GUT
- Autorentätigkeit bei juris AnwaltZertifikatOnline Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Veröffentlichungen:
- „Mietpreisbremse: Sieben Trümpfe für Vermieter bei Auseinandersetzungen mit der CONNY GmbH“ (Kroll, GE 2021, 289 ff.)
- „Die Bolzplatz-Entscheidung des BGH und ihre Umsetzung in der Instanzrechtsprechung: Mietminderung wegen Umfeldmängeln (insbesondere Lärm) in der Nachbarschaft?“ (Kroll, AnwZert MietR 8/2020 Anm. 2
- „Müssen Verwalter stets drei Angebote einholen?“ (Herrmann/Kroll, GE 2019, 502 ff.)
- „Die hilfsweise Kündigung – exklusiv oder subsidiär?“ (Kunze/Kroll, MietRB 2018, 150)
- „Die angemessene Mietreduzierung und deren Fälligkeit nach einer Teilkündigung des Vermieters gemäß § 573b Abs. 4 BGB“ (Kroll, juris-AnwaltZertifikatOnline, 18/2017, Anm. 1)
- „Verbraucherwiderrufsrecht versus Mieterhöhung – Die Auslegung muss sich am Schutzzweck orientieren!“ (Kroll, GE 2016, 699)
- „Wohnraummiete und Widerrufsrecht – der Mieter als Verbraucher“ (Kunze/Kroll, MietRB 2016, 329)
- „Die Durchsetzung des Vermieterrechts auf Betreten/Besichtigung einer Wohnung in Prozess und Zwangsvollstreckung“ (Kunze/Kroll, MietRB 2015, 305)
- „Mietspiegel und Wohnflächendifferenz: Welches Rasterfeld ist einschlägig?“ (Kroll, GE 2010, 247)
- „Geschlossener Immobilienfonds: Nachschusspflicht nicht per AGB“ (Kroll, GE 2007, 1090)
- „Nachschusspflichten innerhalb geschlossener Immobilienfonds“ (Kroll, GE 2005, 713)
- „Schönheitsreparaturen: Verjährungshemmung durch Verhandlungen nach Mietende“ (Kroll, GE 2004, 864)
- „Staffelmiete: Unwirksam bei Überschreitung der Höchstgrenze“ (Kroll, GE 2003, 297)
- „Kammergericht legt dem Bundesgerichtshof vor: Sondernutzung durch Mehrheitsbeschluss“ (Kroll, GE 2000, 322)
Sprachen: Deutsch, Englisch