BGH: Minderung bei Gewerbe auch bei nur geringfügigen Flächenabweichungen?
In seinem Urteil vom 25.11.2020 hat der BGH entschieden, dass auch geringfügige Flächenabweichungen bei Gewerbemietverträgen eine Mietminderung auslösen können. Warum dieses Urteil gerade in der Corona-Krise für Gewerbetreibende hilfreich sein kann und wann Mieter auch bei kleineren Abweichungen einen Mietmangel geltend machen können, erläutern wir hier (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 25. November 2020 – XII ZR 40/19).