„Berliner Räumung“: Vorteile und Tücken
Die sogenannte „Berliner Räumung“ bietet Vermietern die Möglichkeit, eine Räumung selbst vorzunehmen und sich dabei die Zahlung des Räumungskostenvorschusses an den Gerichtsvollzieher zu sparen.
Die sogenannte „Berliner Räumung“ bietet Vermietern die Möglichkeit, eine Räumung selbst vorzunehmen und sich dabei die Zahlung des Räumungskostenvorschusses an den Gerichtsvollzieher zu sparen.
Die Sozietät Jotzo Jung & Partner vertritt seit dem Jahr 2004 zahlreiche, insgesamt etwa 150 geschädigte Kapitalanleger, u.a. auch Gesellschafter der verschiedenen Falk Fonds anwaltlich. Da zurzeit von dem nunmehrigen Insolvenzverwalter Rückforderungsansprüche gegenüber Anlagern geltend gemacht werden, wollen wir an dieser Stelle einen Zwischenstand zur Rechtslage veröffentlichen.