Der „Mietendeckel“ befindet sich im Berliner Abgeordnetenhaus auf der parlamentarischen Zielgeraden. Die Vorlage zur Beschlussfassung soll am 30. Januar 2020 im Plenum beschlossen werden – doch es bleibt spannend, denn was beschlossen wird, ist auch in der rot-rot-grünen Koalition noch umstritten. Die Koalition plant noch einen Änderungsantrag.
Die Vorlage zur Beschlussfassung 18/2347 („Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“) hat weitere parlamentarische Hürden genommen. Nach der bereits am 11. Dezember 2019 durchgeführten Anhörung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen (Wortprotokoll) absolvierte der umstrittene Entwurf am 16. Januar 2020 die erste von zwei Lesungen im Plenum des Abgeordnetenhauses (Plenarprotokoll 18/52) und erhielt am 16. Januar 2020 die positive Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.
Die Beschlussfassung im Plenum wird voraussichtlich am 30. Januar erfolgen, vorausgesetzt, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Zuvor stehen am 22. Januar noch die Beschlussfassungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und parallel im Hauptausschuss aus.
In der letzten Woche wurde berichtet, dass die Koalition im Rahmen dieser Sitzungen noch umfassende Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen will, um „Rechtssicherheit“ herzustellen. Im Rahmen der Expertenanhörung waren neben handwerklichen Ungenauigkeiten vor allem die Gestaltung der Härtefallregelung für Vermieter, die Rückwirkung auf den 18. Juni 2019 und die Absenkung von Bestandsmieten kritisiert worden. Zusätzlich wollen die Grünen Genossenschaften ganz aus dem Anwendungsbereich ausnehmen, während die SPD jetzt verhindern möchte, dass gutsituierte Mieter von Mietabsenkungen profitieren.
Am 22. Januar wird es also zum „High Noon“ kommen. Sollte die Koalition nicht in der Lage sein, sich auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zu einigen, soll der Koalitionsausschuss angerufen werden. Aus der Linksfraktion konnte man in den letzten Tagen eine Vielzahl frustrierter Kommentare über den Koalitionspartner SPD hören.
Über den Ausgang der Sache und natürlich über die Inhalte und Konsequenzen der beschlossenen Fassung werden wir im Februar-Newsletter berichten.