Die Berliner Industrie- und Handelskammer wird künftig jedermann Auskunft über die genauen Ergebnisse der Wahlen zur Vollversammlung erteilen müssen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin heute in zwei von Jotzo Jung & Partner geführten Musterverfahren. Erstmalig wurde Bürgern gegenüber der IHK der Anspruch auf Auskunftserteilung in einer Vollversammlungswahlsache nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuerkannt.
Das Verwaltungsgericht betonte in der heutigen mündlichen Verhandlung, die Argumente der IHK Berlin, wonach eine Veröffentlichung der Stimmergebnisse einzelner Kandidaten deren berufliches Fortkommen behindern und sie im Geschäftsverkehr bloßstellen könnte, seien nicht stichhaltig. Vielmehr überwiege das Informations- und Transparenzinteresse der Kläger. Die Kläger hatten vor allem geltend gemacht, eine größere Transparenz bei den IHK-Wahlergebnissen sei geeignet, das Interesse an der Beteiligung an der Selbstverwaltung zu stärken und demokratische Beteiligung zu fördern. Auch verwies das Gericht auf die allgemeinen Wahlgrundsätze des Art. 38 des Grundgesetzes, die es dem Wähler ermöglichen sollen, Wahlprozesse transparent nachzuvollziehen.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird in Zukunft jedermann von der zuständigen Industrie- und Handelskammer Auskunft über Wahlergebnisse einschließlich aller Namen und Stimmzahlen erhalten können, ohne dass die IHK deren Weiterverwendung oder Veröffentlichung untersagen kann. Hierzu sagte der klägerseits federführende Rechtsanwalt Björn Matthias Jotzo: „Die heutige Entscheidung ist richtungweisend. Wir rechnen damit, dass die Industrie- und Handelskammern in deren Folge dazu übergehen werden, Wahlergebnisse schon von vornherein transparent zu handhaben. Das ist ein Gewinn nicht nur für die Mitglieder der IHK, sondern auch für die demokratische Kultur innerhalb der Selbstverwaltungskörperschaft.“
Urteile des VG Berlin vom 15. Mai 2013
Verfahren VG 2 K 8.13, VG 2 K 9.13